§ 1
Vertragsgrundlage
Der
Vertrag zwischen den Parteien kommt ausschließlich auf der Grundlage
der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle
zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um
Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§
2
Angebot und Vertragsabschluss
Die vom Besteller
schriftiche oder telefonische Bestellung ist ein bindend.
§
3
Preise und Zahlung
(1) Die angegebenen Preise sind
- gleich wo sie angegeben wurden - freibleibend und
unverbindlich.
Ist nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart worden, so gelten die
Preise
des Verkäufers . Kosten der Verpackung werden
gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die Zahlung hat
ausschließlich bar oder auf unser Bankkonto zu erfolgen. Der
Abzug
von Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung
zulässig.
(3) Der Rechnungsbetrag ist sofort fällig.
Zahlt der Käufer den fälligen Rechnungsbetrag
innerhalb von 30
Tagen nicht, so kommt er in Verzug, ohne dass es einer
gesonderten
Mahnung bedarf. Der Verkäufer ist von diesem
Zeitpunkt an berechtigt, Verzugszinsen in
Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu berechnen.
Die
Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt
vorbehalten.
§ 4
Lieferzeit/Lieferverzug
(1)
Liefertermine/Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie
schriftlich fixiert wurden.
Die Einrede des nicht erfüllten
Vertrages bleibt vorbehalten.
(2) Der Besteller hat erst
nach Ablauf von 10 Tagen nach einem verbindlich
vereinbarten
Liefertermin das Recht, eine Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung im Sinne von § 326
BGB zu bestimmen.
(3)
Ein dem Besteller zustehender Schadenersatzanspruch aus § 326 BGB
beschränkt sich
bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers
auf max. 10 % des vereinbarten Kaufpreises.
(4) Kommt der
Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft
sonstige
Mitwirkungspflichten, ist der Verkäufer berechtigt,
den ihm insoweit entstehenden
Schaden einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
§
5
Versand/Gefahrtragung
(1) Mit der Übergabe des
Vertragsgegenstandes an die den Transport ausführende Person
geht
die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Besteller über. Die
Gefahr des
zufälligen Übergangs geht schon vor diesem Termin
auf den Besteller über, wenn der
Versand, trotz
Versandbereitschaft, auf Wunsch des Käufers verzögert wird.
(2)
Während des Transportes wird die Ware auf Wunsch des Bestellers auf
seine
Rechnung versichert.
§
6
Eigentumsübergang
(1) Das Eigentum an den
gelieferten Waren geht erst dann auf den Besteller über,
wenn
sämtliche Forderungen des Verkäufers gegenüber dem
Besteller erfüllt sind. Bis zu
diesem Zeitpunkt unterliegt der
Verkäufer einem Verfügungsverbot hinsichtlich der
Ware, die
Vertragsgegenstand geworden ist.
(2) Der Besteller ist
verpflichtet, bei Zugriffen von Dritten (Pfändung,
Zurückbehaltungsrecht
o.ä.) auf den Umstand hinzuweisen, dass
die Ware unter Eigentumsvorbehalt des
Verkäufers steht.
(3)
Der Verkäufer ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Bestellers die
Vorbehaltswaren auf seine Kosten zurückzunehmen.
Dies gilt gem. § 13 Abs. 3
Verbraucherkreditgesetz stets als
Rücktritt vom Vertrag.
§ 7
Gewährleistung
Soweit
die Ware Mängel im Sinne des § 434 BGB aufweist, leistet der
Verkäufer Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind
zulässig. Soweit allerdings auch die dritte Nachbesserung
fehlschlägt, stehen dem Besteller die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche zu. Offensichtliche Mängel hat der
Besteller spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung
schriftlich anzuzeigen.
§ 8
Haftung
Die
Haftung des Verkäufers ist für den Fall der einfachen
Fahrlässigkeit oder leichten Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies
gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus
Eigenschaftszusicherungen, die den Besteller gegen das Risiko von
Mangelfolgeschäden absichern sollen.
§
9
Sonstiges
(1) Dieser Vertrag und die gesamten
Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem
Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
(2) Änderungen und
Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt
auch
für Änderungen der Schriftformklausel. Mündliche
Nebenabreden wurden nicht getroffen.
(3) Sollten einzelne
Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder
eine
Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon
unberührt. Die
Parteien verpflichten sich, anstelle der
unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich
zulässige Regelung
zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen
Regelung
am nächsten kommt bzw. diese Lücke
ausfüllt.
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Im
Rahmen eines zustande kommenden Vertragsverhältnisses erheben und
verwenden wir Ihre personenbezogenen Daten ausschließlich gemäß
der Bestimmungen des Datenschutzrechts der Bundesrepublik
Deutschland. Im folgenden unterrichten wir Sie über Art, Umfang und
Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten.
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Salvatorische Klausel: Sollte eine Bestimmung
dieser Erklärung unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt.